SatzungSing- & Musikstudio

Kallmünz e.V.

bt_bb_section_bottom_section_coverage_image
Satzung
  • 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Sing- und Musikstudio Kallmünz e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kallmünz.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • 2

Zweck, Gemeinnützigkeit

(1)  Der Verein verwirklicht den Satzungszweck durch den Aufbau und den anschließenden Betrieb einer Musikschule in Kallmünz.

(2)  Der Verein verfolgt seine Ziele ohne Absicht auf Gewinn und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte“ Zwecke der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Das Sing- und Musikstudio e.V. ist Bestandteil des allgemeinen Musikalischen Bildungswesens. Es pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Als Angebotsschule führt es Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Es schafft auch die Grundlage für eine spätere musikalische Berufsausbildung. Das Sing- und Musikstudio Kallmünz e.V. pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  • 3

Gliederung und Angebot der Musikschule

(1) Die Musikschule gliedert sich in

                  1 Musikalische Grundfächer

                  2 Vokalunterricht

                  3 Instrumentalunterricht

                  4 Ensemblefächer

                  5 Förderklasse

                  6 Musiktheorie

                  7 Ergänzende Einrichtungen

(2) Mindestbestandteile des Ausbildungsangebotes sind die Bereiche 1-4

  • 4

Mitgliedsbeiträge und Gebühren

(1) Die Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Ausgaben des Sing- und Musikstudio-Vereins werden durch die Mitgliederbeiträge, durch Spenden und durch Unterrichtsgebühren gedeckt. Entsprechend ihrer Aufgabenstellung ist die Musikschule auch auf Zuschüsse aus öffentlichen Kassen angewiesen.

(2) Die Benutzer leisten einen finanziellen Eigenbetrag zu den Kosten des Musikunterrichts in Form von Gebühren. Diese werden in einer Gebührensatzung festgelegt, die unter sozialen Gesichtspunkten Ermäßigung vorsieht.

bt_bb_section_bottom_section_coverage_image
Kontakt
Zum Fischerberg 18, 93183 Kallmünz
09473 950498
Mo - Fri: 10 - 18 Uhr
Newsletter